eintragung
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eintragung
ich habe auf meiner neuen ahk gesehen das ich dort eine e nummer oder wie man es nennt. weiss jemand von euch ob ich damit noch zum tüv muss und es eintragen lassen muss oder es mir damit schon sparen kann weil es so zugelassen ist? hier noch ein bild von der nummer: danke schon mal für eure hilfe
Man kann seinen Pinzgauer nicht wie eine Frau behandeln.Ein Pinzgauer braucht Liebe.
bilder
also die bodenfreiheit bleibt bei 35 cm die kupplungshöhe beträgt 47cm
wenn man die kupplung abbaut also nur die kupplung und die grundplatte dran lässt ist sie 48cm vom boden entfernt ich denke das ist kein grosser aufwand und der böschungswinkel leidet auch nicht zu sehr
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gehen und noch eins
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Hallo koloss813,
du schreibst, die Kupplungshöhe beträgt 47cm. Ich glaube man misst im Zentrum der Kugel, du hast die Oberkante gemessen?
Nach DIN 74058 muss die Lage des Kuppelpunktes im Bereich 430 +/- 35mm über der horizontalen Radaufstandsfläche liegen.
Es scheint, du hast das korrekt gemacht. Was eventuell beanstandet wird, ist der fehlende Freiraum über der Kugel.
Ich habe eine genau gleiche Brink Kugel, jedoch auf dem Variobloc. Natürlich auch der Haken und somit ist jeweils nur eine montiert,
der Freiraum somit gewährleistet. Dazu muss man wissen, dass in der Schweiz für Zivil nur drehbar und gefederte Hakenkupplungen
zugelassen sind, welche viel weiter nach hinten vorstehen. Was ist das eigentlich für ein Typenschild auf der Grundplatte?
Gruss aus der Schweiz
Rene_W
du schreibst, die Kupplungshöhe beträgt 47cm. Ich glaube man misst im Zentrum der Kugel, du hast die Oberkante gemessen?
Nach DIN 74058 muss die Lage des Kuppelpunktes im Bereich 430 +/- 35mm über der horizontalen Radaufstandsfläche liegen.
Es scheint, du hast das korrekt gemacht. Was eventuell beanstandet wird, ist der fehlende Freiraum über der Kugel.
Ich habe eine genau gleiche Brink Kugel, jedoch auf dem Variobloc. Natürlich auch der Haken und somit ist jeweils nur eine montiert,
der Freiraum somit gewährleistet. Dazu muss man wissen, dass in der Schweiz für Zivil nur drehbar und gefederte Hakenkupplungen
zugelassen sind, welche viel weiter nach hinten vorstehen. Was ist das eigentlich für ein Typenschild auf der Grundplatte?
Gruss aus der Schweiz
Rene_W
sorrry
wusste nicht so man es genau misst habe auch nicht auf die höhe geachtet einfach geflext und dran geschraubt mehr möglichkeiten der einstellung hatte ich ja auch nicht. die montage war eigentlich auch recht einfach. auf dem schild steht nur die firmen adresse der firma gut.anhängelast 3500kg und stützlast 200kg drauf
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Hi,
Also nachdem die Kupplung eine Euro Zulassung hat, sollte der Weg zum TÜV nicht notwendig sein. Vorrausgesetzt ist, dass die höchstzulässigen Anhängegewichte im Typenschein eingetragen sind. Weiters benötigt man eine Bestätigung über den fachgerechten Einbau durch ein konz. Unternehmen, welche mit den Fahrzeugpapieren immer mitzuführen ist.
lg, Christian
Also nachdem die Kupplung eine Euro Zulassung hat, sollte der Weg zum TÜV nicht notwendig sein. Vorrausgesetzt ist, dass die höchstzulässigen Anhängegewichte im Typenschein eingetragen sind. Weiters benötigt man eine Bestätigung über den fachgerechten Einbau durch ein konz. Unternehmen, welche mit den Fahrzeugpapieren immer mitzuführen ist.
lg, Christian
- drugtrooper
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Leider ist die TÜV-Vorführung unausweichlich!
Das E-Zeichen sagt nur aus, wie die Kupplung selber zugelassen ist, nicht wie die Kupplung AM Pinzi zugelassen ist. Höchstens, wenn es eine ABE speziel für den Pinzi dabei wäre....aber ehr unwahrscheinlich!
Da zum Einen der fachgerechte Anbau bescheinigt wird und zum Anderen die Zuglast des Pinzi festgelegt und eingetragen wird.
Ob mann die TÜV-Abnahme im Schein eintragen lässt, oder sich begnügt die Änderung im Brief zu haben und das TÜV.Gutachten mitführt, steht dann auf einem andern Blatt (Muß zwar im Fz-Schein stehn, aber wenn das Gutachten dabei ist, kann einem nicht so schnell ein Strick gedreht werden!!).
Darf noch auf die Pinzi-Docs verweisen da sind 2 Möglichkeiten drin. 1) 750 ungebremst/1600 gebremst oder 2) 500 ungebremst/2000 gebremst!
Gruß,
Das E-Zeichen sagt nur aus, wie die Kupplung selber zugelassen ist, nicht wie die Kupplung AM Pinzi zugelassen ist. Höchstens, wenn es eine ABE speziel für den Pinzi dabei wäre....aber ehr unwahrscheinlich!
Da zum Einen der fachgerechte Anbau bescheinigt wird und zum Anderen die Zuglast des Pinzi festgelegt und eingetragen wird.
Ob mann die TÜV-Abnahme im Schein eintragen lässt, oder sich begnügt die Änderung im Brief zu haben und das TÜV.Gutachten mitführt, steht dann auf einem andern Blatt (Muß zwar im Fz-Schein stehn, aber wenn das Gutachten dabei ist, kann einem nicht so schnell ein Strick gedreht werden!!).
Darf noch auf die Pinzi-Docs verweisen da sind 2 Möglichkeiten drin. 1) 750 ungebremst/1600 gebremst oder 2) 500 ungebremst/2000 gebremst!
Gruß,
nene
also ich habe ne bescheinigung dabei bekommen und herr gut hat mir versichert das ich sie mit 3,5 tonnen eingetragen bekomme sonst hätte ich sie nicht gekauft
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- drugtrooper
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es ist geschafft
habe es geschaft nun 3,5 tonnen eingetragen zu bekommen
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