§ 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
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§ 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Die Vorgangsweise mit dem technisch zugelassenen Höchstgewicht bei der Einstufung der Fahrzeuge zieht weitere Kreise:
heute teilte die Werkstätte mit, dass nur mehr Prüfstellen für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen die Überprüfung durchführen dürfen, also LKW-Werkstätten.
Kommuniziert wurde dieser Unsinn nirgends außer in einer Aussendung der Wirtschaftskammer an die Prüfbetriebe , kein Autofahrerclub hat das irgendwie erwähnt, dabei trifft das auch viele Wohnmobile.
Wozu auch, der Rechtsunterworfene wird schon draufkommen. Ich bin neugierig, wie die Fristen ausgelegt werden, denn ein LKW darf das "Pickerl" nicht überziehen.
Zusätzlich werden aber nur sehr wenige der LKW-Prüfstellen sich mit der Problematik bei Pinzgauer und Volvo Dreiachsern auskennen.
Es lebe der Behördenwahn! Autos müssen verschwinden, nur Fußgänger und Radfahrer sind gewünscht
Liebe Grüße!
kawahans
heute teilte die Werkstätte mit, dass nur mehr Prüfstellen für Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen die Überprüfung durchführen dürfen, also LKW-Werkstätten.
Kommuniziert wurde dieser Unsinn nirgends außer in einer Aussendung der Wirtschaftskammer an die Prüfbetriebe , kein Autofahrerclub hat das irgendwie erwähnt, dabei trifft das auch viele Wohnmobile.
Wozu auch, der Rechtsunterworfene wird schon draufkommen. Ich bin neugierig, wie die Fristen ausgelegt werden, denn ein LKW darf das "Pickerl" nicht überziehen.
Zusätzlich werden aber nur sehr wenige der LKW-Prüfstellen sich mit der Problematik bei Pinzgauer und Volvo Dreiachsern auskennen.
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Liebe Grüße!
kawahans
Pinzgauer !!!! ist wie eine Ehe: man löst Probleme, die man ohne nicht hätte.
Aber man tut´s gerne....
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- Hotzenplotz
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Re: § 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Grüße, woher auch immer
Albert
====================
Jetzt im zivilen 712-er..
Albert
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Jetzt im zivilen 712-er..
Re: § 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Wobei keine LKW Werkstätte ausgerüstet ist um den Abgastest beim 712er (Benzin) durchführen zu können.
Liebe Grüße aus der Heimat
Norbert
Norbert
Re: § 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Vielleicht in Russland
Liebe Grüße aus der Heimat
Norbert
Norbert
Re: § 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Gibt wohl noch Klärungsbedarf:
ÖAMTC Homepage:
Aufgrund einer gesetzlichen Änderungen dürfen an ÖAMTC Stützpunkten keine LKW mehr begutachtet werden, die auf 3,5t heruntertypisiert wurden. Diese sind bei LKW-Prüfstellen zu begutachten. Das bedeutet, dass bei Fahrzeugen der Klasse N1 und einer Ermächtigung bis 3,5t weder das höchste zulässige Gesamtgewicht (Feld F2), noch die technisch zulässige Gesamtmasse (Feld F1) den Wert von 3.500 kg übersteigen dürfen.
Also M1 sollte wohl gehen...
LG
ÖAMTC Homepage:
Aufgrund einer gesetzlichen Änderungen dürfen an ÖAMTC Stützpunkten keine LKW mehr begutachtet werden, die auf 3,5t heruntertypisiert wurden. Diese sind bei LKW-Prüfstellen zu begutachten. Das bedeutet, dass bei Fahrzeugen der Klasse N1 und einer Ermächtigung bis 3,5t weder das höchste zulässige Gesamtgewicht (Feld F2), noch die technisch zulässige Gesamtmasse (Feld F1) den Wert von 3.500 kg übersteigen dürfen.
Also M1 sollte wohl gehen...
LG
Re: § 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Hallo Bernd, Du hast mir sehr geholfen. Auf der Hompage des ÖAMTC steht das genau so und bei der telefonischen Nachfrage beim ÖAMTC gerade jetzt wurde das mündlich bestätigt, diese Anweisung gilt nur für "N"-Fahrzeuge = LKW, M1 = PKW wie z.B. mein Pinzgauer können vom Öamtc weiterhin überprüft werden.
Tut mir Leid wegen der verursachten (unbegründeten) Aufregung.
Liebe Grüße aus Graz!
kawahans
Tut mir Leid wegen der verursachten (unbegründeten) Aufregung.
Liebe Grüße aus Graz!
kawahans
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Aber man tut´s gerne....
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Re: § 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Also mich hat es damit auch schon letzten Herbst erwischt.
War schon beim vereinbarten Termin beim ÖAMTC und wurde dann
wieder verschickt als der Prüfer gemerkt hat, dass mein 712er ein N1 aber mit technischem von 3,9 t ist.
Hab zum Glück 2 Wochen Später einen Termin in der LKW Werkstätte bekommen,
aber ärgerlich ist es schon.
LG X
War schon beim vereinbarten Termin beim ÖAMTC und wurde dann
wieder verschickt als der Prüfer gemerkt hat, dass mein 712er ein N1 aber mit technischem von 3,9 t ist.
Hab zum Glück 2 Wochen Später einen Termin in der LKW Werkstätte bekommen,
aber ärgerlich ist es schon.
LG X
- Techniker50944
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Re: § 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Also Scania in Kirchbichl und Volvo Berger in Wörgl hatten da kein Problem damit.
Das Hauptproblem war immer denjenigen in der Firma zu finden
- der beim Abgastester auch die Anweisungen lesen kann
- weiß, wie man beim Bremsenprüfstand die Räder einzeln prüft (beim 3Achser)
- Hotzenplotz
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Re: § 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Also ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Lagerhaus Werkstätten mit dem Pinzgauer ganz gut umgehen können.
Die meisten haben neben der Wartung von Landmaschinen auch LKW und PKW im Portfolio. Man muss halt dabei bleiben und sicherstellen, dass der Prüfer keinen Unsinn macht.
Beim letzten mal war da ein junger Bub am Werk, der den Retourgang (mein zivil Pinz ohne Rehab hat keinen Ring zum Hochziehen) nicht gefunden hat. Ich hab ihn aus dem Auto verjagt, und die Bremsenprüfung selber gemacht.
Über den CO Wert von 4,5 gab es dann schon keine weitere Diskussion; er hat mein "das ist schon gut so" akzeptiert...
Die meisten haben neben der Wartung von Landmaschinen auch LKW und PKW im Portfolio. Man muss halt dabei bleiben und sicherstellen, dass der Prüfer keinen Unsinn macht.
Beim letzten mal war da ein junger Bub am Werk, der den Retourgang (mein zivil Pinz ohne Rehab hat keinen Ring zum Hochziehen) nicht gefunden hat. Ich hab ihn aus dem Auto verjagt, und die Bremsenprüfung selber gemacht.
Über den CO Wert von 4,5 gab es dann schon keine weitere Diskussion; er hat mein "das ist schon gut so" akzeptiert...
Grüße, woher auch immer
Albert
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Jetzt im zivilen 712-er..
Albert
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Re: § 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Ich war letztes Jahr auch beim Lagerhaus.
Gibts eigentlich irgendwo ein Dokument wo drinnen steht, dass man die Handbremse vom Pinzgauer nicht am Bremsenprüfstand prüfen kann?
Da hatte ich schon mit zwei Werkstätten Diskussionen.
Gibts eigentlich irgendwo ein Dokument wo drinnen steht, dass man die Handbremse vom Pinzgauer nicht am Bremsenprüfstand prüfen kann?
Da hatte ich schon mit zwei Werkstätten Diskussionen.
Re: § 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Allgemein muss in AUT auch die Betriebsbremse nicht am Bremsenprüfstand überprüft werden. Der Prüfer kann genauso gut eine Probefahrt machen.
Was eventuell hilft ist, dass du damit argumentierst dass bei Anzug der Handbremse am Prüfstand das Diff Schaden nehmen kann, da die Handbremse an das Diff angeflanscht ist.
LG
Martin
Was eventuell hilft ist, dass du damit argumentierst dass bei Anzug der Handbremse am Prüfstand das Diff Schaden nehmen kann, da die Handbremse an das Diff angeflanscht ist.
LG
Martin
Re: § 57 / "Pickerl"-Problematik beim 712 / 718
Ja so haben wir die Handbremse dann auch geprüft, am Schotterparkplatz bei langsamer Fahrt abgebremst.
Ich kann nur nicht einschätzen wieviel die Handbremse mitmacht und ob es dabei zu Problemen kommen kann.
Betriebsbremse war kein Thema, da wurde an den Hinterachsen jedes Rad einzeln gemessen.
Ich kann nur nicht einschätzen wieviel die Handbremse mitmacht und ob es dabei zu Problemen kommen kann.
Betriebsbremse war kein Thema, da wurde an den Hinterachsen jedes Rad einzeln gemessen.