Hallo,
Mal ne Frage an die Auskenner des roten Pickerls. Wie ist das, wenn ich historisch bin und sagen wir mal ein Jahr das Pickerl nicht mache und dann erst wieder im dritten Jahr. Wird dann das Pickerl für 2 Jahre ausgestellt, oder nur für ein Jahr (da ich ja ein Jahr drüber bin).
Also zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Historisch typisiert 2020 --> Pickerl bis 2022, dann 2024, dann 2026 etc.
Jedoch Pickerlüberprüfung 2023 (2022 nicht gemacht) --> gilt dann das Pickerl bis 2024 (wegen Ersttypsierung 2020+2x oder 2025, da dann 2023+2x)?
Danke für die Aufklärung,
Michael
Historisches Fzg Pickerl alle 2 Jahre auch bei 1 Jahr Überzug?
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Re: Historisches Fzg Pickerl alle 2 Jahre auch bei 1 Jahr Überzug?
Ich hatte genau diesen Fall. Mir wurde das Pickerl nur für ein Jahr ausgestellt. Beim nächsten Mal dann wieder für 2 Jahre.
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Re: Historisches Fzg Pickerl alle 2 Jahre auch bei 1 Jahr Überzug?
Ok. Danke. Dann war ich 2 Monate zu früh beim Pickerl:-)
Re: Historisches Fzg Pickerl alle 2 Jahre auch bei 1 Jahr Überzug?
Interessant - bei mir hat sich das Intervall verschoben und ich habe das Pickerl wieder für 2 Jahre bekommen. Vom Gefühl her bin ich eher bei der Regelung, die h@nnes beschrieben hat, also Verkürzung des Begutachtungszeitraumes. Ich war natürlich froh für die vollen 2 Jahre, aber welche Variante die korrekte=rechtskonforme ist, kann ich leider nicht sagen.
Viele Grüße
Franz
Viele Grüße
Franz