Haflinger mit Führerschein Klasse F lenken ?
Haflinger mit Führerschein Klasse F lenken ?
Servus, weiß von euch jemand ob ich einen 700 Ap vom österreichischen Bundesheer mit der Führerschein Klasse F fahren darf also mit dem Traktorschein. Oder würde das irgendwie gehen? Bitte um Rückmeldung
Re: Haflinger mit Führerschein Klasse F lenken ?
Hallo,
ganz einfach wird das nicht werden, da der F Schein mit 50 km/h begrenzt ist und der Haflinger in der langsamsten Version 52 km/h läuft (Übersetzung 3.0:1). Die Typisierung als selbstfahrende Arbeitsmaschine bzw. Zugmaschine war in den 60er und 70er Jahren bei Geländefahrzeugen nicht so selten, wird aber heute bei den Landesprüfstellen nicht mehr so einfach zu bekommen sein.
Am ehesten scheint mir das noch mit einem Kommunal-Haflinger möglich, der die Kriterien einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine erfüllen sollte und manchmal mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h ausgeliefert wurde. Ich beziehe mich hier auf das Schild am Armaturenbrett mit Angabe der Geschwindigkeiten in den einzelnen Gängen - ob die 50 km/h dann auch im Typenschein als Höchstgeschwindigkeit angeführt sind, weiß ich nicht.
Grundsätzlich sollte aber auch die Reduzierung der Geschwindigkeit durch eine verringerte Motor-Enddrehzahl mit einer verplombten Reglereinstellung machbar sein, falls das von der zuständigen Prüfstelle so akzeptiert wird. Bei der 58 Km/h Übersetzung der Bundesheer-Version (Übersetzung 2,72:1) sollte die Herabsetzung der Motor-Enddrehzahl um einige hundert Umdrehungen genügen, um die 50 Km/h einzuhalten und im Fahrbetrieb nicht sonderlich störend zu sein.
Diese Details musst du aber mit deiner zuständigen Prüfstelle abklären, da hier ein gewisser Ermessensspielraum besteht und du bei einem verständnisvollen Prüfer durchaus Erfolg haben könntest.
Viele Grüße und viel Erfolg
Franz
ganz einfach wird das nicht werden, da der F Schein mit 50 km/h begrenzt ist und der Haflinger in der langsamsten Version 52 km/h läuft (Übersetzung 3.0:1). Die Typisierung als selbstfahrende Arbeitsmaschine bzw. Zugmaschine war in den 60er und 70er Jahren bei Geländefahrzeugen nicht so selten, wird aber heute bei den Landesprüfstellen nicht mehr so einfach zu bekommen sein.
Am ehesten scheint mir das noch mit einem Kommunal-Haflinger möglich, der die Kriterien einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine erfüllen sollte und manchmal mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h ausgeliefert wurde. Ich beziehe mich hier auf das Schild am Armaturenbrett mit Angabe der Geschwindigkeiten in den einzelnen Gängen - ob die 50 km/h dann auch im Typenschein als Höchstgeschwindigkeit angeführt sind, weiß ich nicht.
Grundsätzlich sollte aber auch die Reduzierung der Geschwindigkeit durch eine verringerte Motor-Enddrehzahl mit einer verplombten Reglereinstellung machbar sein, falls das von der zuständigen Prüfstelle so akzeptiert wird. Bei der 58 Km/h Übersetzung der Bundesheer-Version (Übersetzung 2,72:1) sollte die Herabsetzung der Motor-Enddrehzahl um einige hundert Umdrehungen genügen, um die 50 Km/h einzuhalten und im Fahrbetrieb nicht sonderlich störend zu sein.
Diese Details musst du aber mit deiner zuständigen Prüfstelle abklären, da hier ein gewisser Ermessensspielraum besteht und du bei einem verständnisvollen Prüfer durchaus Erfolg haben könntest.
Viele Grüße und viel Erfolg
Franz
Re: Haflinger mit Führerschein Klasse F lenken ?
In der Schweiz war vor einiger Zeit mal ein Haflinger inseriert, der hier als Landwirtschaftliche Maschine zugelassen war und laut Beschreibung nur 30Km/h gefahren ist. Scheint aber leider verkauft …
Re: Haflinger mit Führerschein Klasse F lenken ?
Ja im Typenschein ist keine höchst zulässige Geschwindigkeit eingetragen. Er ist nur mit einer Leistung von 16kw eingetragen. Vlt kann ich ja ein Wechselkennzeichen mit dem Traktor machen? Hat da von euch jemand Erfahrung?? Lg
Re: Haflinger mit Führerschein Klasse F lenken ?
Du kannst einen PKW und eine Zugmaschine schon auf ein Wechselkennzeichen zusammenmelden. Aber deswegen darfst du einen PKW trotzdem nicht mit dem Führerschein F fahren - und das war ja eigentlich die Fragestellung?
Wenn du den Haflinger mit F fahren möchtest, dann musst du die Typisierung von PKW auf Zugmaschine bis 50 km/h zustande bringen, denn bei einer Zugmaschine über 50 km/h benötigst du wieder den Führerschein B (oder bei Zugmaschinen über 3,5 to den FS C).
Also bringt das Zusammenmelden nicht besonders viel, da der Haflinger ohnehin nur sehr niedrige Fixkosten (Steuer und Versicherung) hat und in diesem Fall auf die erforderlichen Führerscheinklassen keine Auswirkung hat.
Wenn du den Haflinger mit F fahren möchtest, dann musst du die Typisierung von PKW auf Zugmaschine bis 50 km/h zustande bringen, denn bei einer Zugmaschine über 50 km/h benötigst du wieder den Führerschein B (oder bei Zugmaschinen über 3,5 to den FS C).
Also bringt das Zusammenmelden nicht besonders viel, da der Haflinger ohnehin nur sehr niedrige Fixkosten (Steuer und Versicherung) hat und in diesem Fall auf die erforderlichen Führerscheinklassen keine Auswirkung hat.
Re: Haflinger mit Führerschein Klasse F lenken ?
Ok danke, werde mich mal erkundigen. Da im Typenschein überhaupst keine Geschwindigkeit steht.